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Allgemeine Grundsätze
- Jeder im Bundesverband Personalvermittlung organisierte Vermittler betreibt ein angemeldetes Gewerbe und verfügt über eine qualifizierte personalwirtschaftlich relevante Vorbildung/Berufserfahrung.
- Jeder im Bundesverband Personalvermittlung organisierte Vermittler akzeptiert die ethischen und qualitativen Standards des Verbandes und verpflichtet sich zu deren Einhaltung. Dazu gehört:
- Die Vermittler möchten durch erstklassige Arbeit die Interessen von Unternehmen und Kandidaten so verschmelzen, dass Nutzen für beide Seiten entsteht. Aus diesem Grund ist die Kenntnis des regionalen und überregionalen Arbeitsmarktes sowie der vorhandenen Branchen und Berufsprofile von besonderer Bedeutung.
- Die Vermittler halten Fairness, Offenheit, Kompetenz und gegenseitigen Respekt für fundamental. Sie würdigen die Wünsche und individuellen Vorstellungen der beteiligten Personen und Geschäftspartner.
- Die Vermittler akzeptieren Aufträge nur, wenn Sie ethisch vertretbar erscheinen und wenn sie sie fachlich professionell bearbeiten und lösen können.
- Sämtliche von Unternehmen oder Kandidaten erhaltenen Informationen werden streng vertraulich behandelt, sofern die Vermittler nicht ausdrücklich zur Weitergabe ermächtigt worden sind.
- Die Ethik der Vermittler ist geprägt durch Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein und unbedingte Einsatzbereitschaft für den jeweiligen Auftraggeber. Ihr Arbeitsstil ist geprägt durch Kostenbewusstsein, Transparenz, Objektivität und Offenheit, denn nur so lassen sich Vertrauen und langfristig tragfähige Problemlösungen generieren.
- Die Vermittler betreuen ihre Kunden persönlich und individuell unter Einhaltung eindeutiger Geschäftsbedingungen. Sie verstehen sich als spezialisierte Problemlöser und bieten "value for money".
- Die Vermittler verpflichten sich, eine Definition des Gesamtprozesses und seiner Einzelschritte in Form einer Leistungsbeschreibung, der zu erbringenden Dienstleistung einschließlich des zu erbringenden Honorars festzulegen, die einzelnen Vermittlungsaktivitäten zu dokumentieren und mit Fachkundigen Stellen zusammenzuarbeiten.
- Entsprechend einer Weisung des Bundesarbeitsministeriums an die Bundesanstalt für Arbeit vom 09.09.1994 (IIa4-43/397) zur Unvereinbarkeit der Tätigkeit als Personalvermittler mit den Grundsätzen der Scientology-Organisation versichert jeder im Bundesverband Personalvermittlung organisierte Vermittler, dass die von ihm zur Erfüllung von Vermittlungsaufträgen eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard" anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten.
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