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Berufsgrundsätze - Der Personalvermittler wird für einen Arbeitgeber nur tätig mit dessen ausdrücklichem Auftrag.
- Der Personalvermittler verpflichtet sich gegenüber dem Arbeitgeber/Stellenanbieter als seinem Auftraggeber nach dessen Wahl zur Wahrnehmung der folgenden Aufgaben:
- Ausarbeitung eines aussagefähigen Stellen-/Anforderungsprofils unter Berücksichtigung der entsprechenden Unternehmenskennziffern/-philosophie, der spezifischen Tätigkeitsschwerpunkte und Kompetenzen, der fachlichen wie persönlichen Qualifikationsanforderungen und der Rahmenbedingungen der zu besetzenden Stelle
- Suche nach geeigneten Kandidaten durch Rückgriff auf den firmeneigenen Bewerber-Pool, auf interne und externe Netzwerke, durch gezielte Ausschreibungen in Print- und Online-Medien sowie durch Marktrecherchen innerhalb der gesuchten Zielgruppe (einzeln oder in Kombination)
- Auswahl von Bewerbern durch Sichtung der eingereichten Unterlagen, telefonische und persönliche Interviews, ggf. flankiert durch aussagekräftige Assessments oder Testverfahren und durch das Einholen von Referenzen
- Präsentation von Kandidaten via Exposé/vertraulichem Bericht und/oder persönlich
- Betreuung von Unternehmen und Kandidaten bis zum Abschluss eines Arbeitsvertrages, auf Wunsch auch darüber hinaus
- Administrative Abwicklung
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Bundesverband Personalvermittlung e.V. - Universitätsstraße 2-3a - 10117 Berlin kontakt@bpv-info.de |
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