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Berufsgrundsätze - Der Personalvermittler macht in geeigneter Weise darauf aufmerksam, dass er Bewerber/Stellensuchende zur Besetzung der ihm gemeldeten offenen Stellen sucht, um sie in geeignete neue oder andere Arbeitsverhältnisse zu vermitteln.
- Der Personalvermittler bemüht sich, für die Bewerber/Stellensuchenden geeignete Stellen zu finden. Art, Inhalt und Umfang der Bemühungen legt der Personalvermittler nach eigenem Ermessen fest. Diese Leistungen können sein:
- Sichten und Auswerten von Bewerbungsunterlagen
- Führen von Bewerbungsgesprächen, ggf. mit Feedback zur individuellen Orientierung
- Analyse der Vermittlungschancen und Hinweise zu deren Steigerung
- Vereinbarung und Koordination von persönlichen Gesprächen bei Stellenanbietern, ggf. persönliche Begleitung zu diesen Terminen
- Der Personalvermittler gewährleistet Vertraulichkeit und berücksichtigt eventuelle Sperrvermerke. Er orientiert sich an den gesetzlichen Vorgaben und an den Wünschen des Bewerbers/Stellensuchenden.
- Vermittlungsleistungen sind für Bewerber grundsätzlich kostenlos. Nur mittelbar oder überhaupt nicht mit einer Vermittlung in Verbindung zu bringende Personaldienst- leistungen, die der Vermittler im ausschließlichen Auftrag eines Bewerbers/Stellensuchenden erbringt, wie z.B. eine Karriereberatung, können für den Bewerber/Stellensuchenden kostenpflichtig sein. Ausgenommen von der Regelung der kostenlosen Vermittlungsleistung sind Bewerber/Stellensuchende, mit denen im Rahmen des Vermittlungsgutscheins oder vergleichbarer Regelungen ein Vermittlungsvertrag abgeschlossen wird.
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