|
|
|
|
Berufsgrundsätze - Jedem im Bundesverband Personalvermittlung organisierten Vermittler ist es freigestellt, auch im öffentlichen Auftrag oder im Auftrag sonstiger Dritter tätig zu werden, sofern er die hier genannten Bestimmungen einhält.
- Insbesondere verpflichtet sich der im BPV organisierte Vermittler, die zulässigen Höchstgrenzen an Vermittlungsprovisionen, die von Arbeitsuchenden oder von der Bundesagentur für Arbeit verlangt werden dürfen, zu respektieren.
|
|
|
|
|
Diese Seite drucken Zum Seitenanfang zurückkehren |
|
|
Bundesverband Personalvermittlung e.V. - Universitätsstraße 2-3a - 10117 Berlin kontakt@bpv-info.de |
|
|