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Aushang, Beschwerdestelle und Sanktionen

Berufsgrundsätze

  • Die Vermittler im BPV sind verpflichtet, diese Berufsgrundsätze in ihren Geschäftsräumen auszuhängen und Bewerbern/Stellensuchenden auf Verlangen ein schriftliches Exemplar kostenfrei auszuhändigen.
  • Der BPV unterhält an seinem Sitz in Berlin eine Beschwerdestelle, an die sich insbesondere Stellensuchende wenden können, wenn sie der Ansicht sind, dass Vermittler im BPV die vorgenannten Berufsgrundsätze nicht einhalten.
  • Verstöße gegen die Berufsgrundsätze werden vom Vorstand auf Antrag untersucht und geahndet.
  • Je nach Schwere und Nachhaltigkeit des Verstoßes gegen die Interessen des Verbandes und der Branche kann der Vorstand eine Verwarnung oder einen Verweis aussprechen, eine Geldbuße bis zum Fünffachen des letzten Beitrags des betroffenen Mitglieds, höchstens jedoch 15.000 EUR, verhängen oder bei Vorliegen der satzungsgemäßen Voraussetzungen den Ausschluss des Mitglieds beschließen.

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