|
|
|
|
Berufsgrundsätze - Die Unterlassung unlauteren Wettbewerbs oder sonstigen gesetzwidrigen Wettbewerbs ist grundlegende Verpflichtung verantwortungsbewusster Berufsausübung.
- Verbandsmitgliedern ist vor Anrufung der ordentlichen Gerichte Gelegenheit zu geben, Beanstandungen im Wege gütlicher Regelungen zu beheben.
|
|
|
|
|
Diese Seite drucken Zum Seitenanfang zurückkehren |
|
|
Bundesverband Personalvermittlung e.V. - Universitätsstraße 2-3a - 10117 Berlin kontakt@bpv-info.de |
|
|