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Verhalten gegenüber Mitbewerbern

Berufsgrundsätze

  • Die Unterlassung unlauteren Wettbewerbs oder sonstigen gesetzwidrigen Wettbewerbs ist grundlegende Verpflichtung verantwortungsbewusster Berufsausübung.
  • Verbandsmitgliedern ist vor Anrufung der ordentlichen Gerichte Gelegenheit zu geben, Beanstandungen im Wege gütlicher Regelungen zu beheben.

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