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Antwort:
Grundsätzlich kann jedes Unternehmen, das entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen Personalvermittlung betreibt, Mitglied im BPV werden. Die Mitgliedsvoraussetzungen kann man der Satzung des BPV entnehmen. Nähere Informationen und den Aufnahmeantrag können Sie direkt per E-mail anfordern.
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