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Wie findet man den richtigen Vermittler?

Antwort:

Seit dem 27.März 2002 reicht ein Gewerbeschein aus, um als privater Arbeitsvermittler tätig zu sein. Eine Vermittlungserlaubnis ist nicht mehr nötig. Der Markt ist dadurch unübersichtlich geworden. Der BPV verfügt über eine umfangreiche Liste qualitätsgeprüfter Vermittler mit rund 700 Büros im gesamten Bundesgebiet. Alle BPV-Mitglieder verpflichten sich auf die Einhaltung strenger Berufsgrundsätze, nach denen die Personalvermittlung zu erfolgen hat. Diese BPV-Grundsätze wurden bereits 1994 entwickelt und haben sich in der Praxis als Ausweis seriöser Vermittlungstätigkeit bewährt. Nach dem Wegfall der Vermittlungserlaubnis wurden sie um entsprechende Nachweise von fachlicher und unternehmerischer Eignung erweitert.


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