Im März 2002 wurde die Erlaubnispflicht für die private Personalvermittlung per Gesetz aufgehoben. Seitdem reicht es aus, ein Gewerbe anzumelden, um als Personalvermittler tätig zu werden. Nach der Neuregelung der privaten Personalvermittlung hat der BPV dem Bundesarbeitsministerium ein Konzept zur Qualitätssicherung in der privaten Personalvermittlung vorgelegt. Darin enthalten sind:
Maßnahmen zur Sicherung einer qualifizierten Aus- und Weiterbildung für Personalvermittler
Qualitätsrichtlinien und Berufsgrundsätze für die Mitglieder des BPV.
Ziel dieser Vorschläge war es, eine Grundlage zur Sicherung der Qualität und der Seriosität privater Personalvermittler zu schaffen. Darüber hinaus sollte Arbeitsuchenden eine objektive Orientierungshilfe bei der Suche nach einem professionellen und zuverlässigen Arbeitsvermittler gegeben werden.
Am 13.12.2003 wurden die Standards unterzeichnet. Sie bilden die Grundlage für die Berufsgrundsätze des BPV.