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Die Sicherstellung einer qualifizierten Aus- und Weiterbildung ist entscheidend für ein Berufsfeld, dem aktuell eine derart große Rolle zugewiesen wird. Was die Voraussetzungen zur Ausübung dieses Berufes betrifft, so hat der Gesetzgeber allerdings in seiner Regelung eine große Lücke gelassen. Der BPV hat hier gehandelt und entsprechende Vorschläge zur Qualifizierung privater Personalvermittler erarbeitet. Diese verstehen sich als Ergänzung der geltenden gesetzlichen Vorgaben.
Demnach müssen Personalvermittler ihre fachliche Eignung nachweisen und ohne personalwirtschaftliche Erfahrung in Zukunft vor Aufnahme ihrer Tätigkeit eine obligatorische "Fachberatung" absolvieren.
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