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Strenge Qualitätsanforderungen an Vermittler

Die vom BPV Arbeitskreis Qualität vorgeschlagenen neuen Aufnahmebedingungen des BPV wurden von der Mitgliederversammlung einstimmig verabschiedet. Wie schon in der Vergangenheit stellt der BPV hohe Anforderungen an Personalvermittler, die Mitglieder des Verbandes werden wollen.

Soweit die geforderten personalwirtschaftlichen Erfahrungen fehlen, müssen neue Mitglieder innerhalb des ersten Jahres die Ausbildung zur "Fachkraft für Personalvermittlung (IHK)" absolvieren.

Darüber hinaus wird in regelmäßigen Treffen der Informationsaustausch innerhalb des Verbandes sowie mit den Arbeitsagenturen sichergestellt und gefördert.

Die Einhaltung der BPV-Berufsgrundsätze wird vom Verband streng überwacht. Eine Beschwerdestelle ist zentrale Anlaufstelle für Mitglieder, deren Mitarbeiter sowie Kunden bei Verstößen gegen die Berufsgrundsätze.


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