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Wie finde ich den richtigen Personalvermittler?

Seit 2002 gibt es keine Liste der Bundesagentur für Arbeit (BA) mehr, in der alle privaten Vermittler erfasst sind, da eine Vermittlungserlaubnis der BA zur Ausübung der Personalvermittlung gesetzlich nicht mehr erforderlich ist. Ein Gewerbeschein reicht nunmehr aus, um als privater Arbeitsvermittler tätig zu sein.

Beim BPV ist eine Liste aller BPV-Mitgliedsunternehmen und -vermittlungsbüros in Deutschland erhältlich - diese umfasst gut 700 Büros im gesamten Bundesgebiet.

Jeder Arbeitsuchende mit oder ohne VGS kann sich an diese professionellen Personalvermittler wenden - und natürlich auch Arbeitgeber. In deren Auftrag besetzen BPV-Vermittler offene Stellen mit geeigneten Kandidaten - egal ob es Arbeitsuchende mit oder ohne vorherige Beschäftigung sind.

Und noch ein Vorteil: Alle BPV-Vermittler verpflichten sich auf die Einhaltung strenger Berufsgrundsätze, nach denen eine professionelle Personalvermittlung zu erfolgen hat. Die BPV-Qualitätsstandards haben sich in der Praxis als Ausweis seriöser Vermittlungstätigkeit bewährt. Zusätzlich gelten bei BPV-Mitgliedern die "Qualitätsstandards für die private Personal- und Arbeitsvermittlung" vom 12.12.2003, hinterlegt hier und beim Bundeswirtschaftsministerium (sog. Verbändevereinbarung).


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