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Der private Arbeitsvermittler schließt mit dem Arbeitsuchenden einen schriftlichen Vermittlungsvertrag, aus dem auch die Vergütung für die erfolgreiche Stellenvermittlung hervorgeht. Als Vergütung ist maximal der im Vermittlungsgutschein genannte Betrag erlaubt. Die Vermittlungsgutscheine sind grundsätzlich drei Monate gültig und werden von der Arbeitsagentur bzw. den Grundsicherungsstellen über einen Betrag von 2.000 Euro (inkl. gesetzl. Umsatzsteuer) ausgestellt. Bei Langzeitarbeitslosen und behinderten Menschen nach § 2 Abs. 1 des Neunten Buches kann der Vermittlungsgutschein bis zu einer Höhe von 2.500 Euro ausgestellt werden.
Bei erfolgreicher Vermittlung von Gutscheininhabern wird der fällige Betrag direkt von der Arbeitsagentur an den privaten Personalvermittler gezahlt: Eine erste Rate in Höhe von 1.000 €, wenn das Beschäftigungsverhältnis sechs Wochen überdauert hat, der Rest, wenn das Beschäftigungsverhältnis sechs Monate überdauert hat.
Auch wenn Sie keinen Anspruch auf einen Gutschein haben, können Sie sich jederzeit gerne an einen privaten Arbeitsvermittler wenden. Sprechen Sie uns an.
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