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Bonn, Wiesbaden, 01.09.2004
Heute wurde im Kabinett ein Gesetzentwurf verabschiedet, der die Erprobung des im Frühjahr 2002 eingeführten Vermittlungsgutscheins (VGS) bis Ende Dezember 2006 verlängert. Nach den Neuregelungen soll der Wert des Gutscheins künftig einheitlich 2.000 Euro (aktuelle 1.500 bis 2.500) betragen. Bei Vermittlung werde die erste Rate von 1.000 Euro dem Vermittler erst gezahlt, wenn das neue Arbeitsverhältnis bereits sechs Wochen besteht. Bisher war es Arbeitsuchenden erst nach drei Monaten Arbeitslosigkeit möglich, einen Vermittlungsgutschein zu erhalten. Der Gesetzentwurf verkürzt diese Zeitspanne und ermöglicht die Ausstellung bereits nach sechs Wochen.
BPV begrüßt Weiterführung des Vermittlungsgutscheins
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