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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – Informationen für Personalvermittler

Nach dem am 18. August 2006 in Kraft getretenen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz müssen Unternehmen den Schutz der Mitarbeiter vor Diskriminierung hinsichtlich der Merkmale Geschlecht, Alter, Behinderung, ethnischer Herkunft, sexueller Identität, Religion und Weltanschauung im gesamten Arbeitsverhältnis gewährleisten. Die Auswirkungen werden alle Bereiche des Arbeitsrechts radikal ändern. Gleichzeitig werden (verschuldensunabhängige) Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche eingeführt. Eine Prozesslawine, insbesondere bei Einstellungen, Beförderungen und Entlassungen, wird von vielen erwartet. Aber auch Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge sind gefährdet. Viele Regelungen sind mit dem AGG unvereinbar. Der BPV hat seine Mitglieder zeitnah über das neue Gesetz unterrichtet und Empfehlungen für erste Maßnahmen hinsichtlich des AGG formuliert.


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