Kein Vermittlungshonorar bei Verflechtung zwischen Vermittler und Arbeitgeber
Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 06.04.06
Die Bundesagentur für Arbeit kann die Auszahlung eines Vermittlungshonorares im Rahmen eines Vermittlungsgutscheinverfahrens verweigern, wenn durch die Vermittlungstätigkeit ein Arbeitsvertrag mit einem Arbeitgeber zu Stande kommt, mit dem er gesellschaftsrechtlich oder auf andere Weise „verflochten" ist ...