BPV wehrt sich gegen Kritik am Vermittlungsgutschein und macht Verbesserungsvorschläge
Wiesbaden, 13.01.2006 - Nach Bekanntwerden einer wissenschaftlichen Untersuchung zur Effektivität der Hartz-Reform und harscher Kritik an den Instrumenten der Reform, darunter auch am Vermittlungsgutschein, hält der BPV dagegen. Der Vermittlungsgutschein sei, so die BPV-Meinung, eine durchaus sinnvolle Methode zur Verringerung der Arbeitslosigkeit. Um das seit März 2002 bestehende Instrument jedoch erfolgreicher zu machen, müssten Änderungen vorgenommen werden.
„In unserem Verband arbeiten viele private Vermittler erfolgreich mit dem Vermittlungsgutschein", erklärt Anke Peiniger, Vorstandsvorsitzende des BPV und führt weiter aus: „Die Kundenzufriedenheit sowohl seitens der Vermittelten als auch der Arbeitgeber ist hoch. Der Ver-mittlungsgutschein garantiert nämlich genau das, was ein Arbeitsloser dringend benötigt: einen permanenten Ansprechpartner und ein gutes Coaching." Die Kritik am Gutschein kann Peiniger teilweise nachvollziehen und verlangt Modifikationen: „Wir fordern eine Entfristung und einen Rechtsanspruch auf den Gutschein mit Beginn der Arbeitslosigkeitsowohl für SGB II als auch SGB III Empfänger", fasst Anke Peiniger, Vorstandsvorsitzende des BPV, die wichtigsten Änderungswünsche zusammen. Derzeit besteht der Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein erst nach einer Arbeitslosigkeit von sechs Wochen. Er muss alle drei Monate erneut ausgestellt werden. Wer derzeit Arbeitslosengeld II (SGB II) erhält, hat keinen rechtlichen Anspruch auf den Gutschein, sondern ist von der Entscheidung des Ausstellers (entweder optierende Kommuneoder Arbeitsgemeinschaft) abhängig.
Für Anke Peiniger bietet die Umsetzung der vom BPV gewünschten Forderungen Vorteile für alle Beteiligten: „Durch vereinfachte Regelungen könnte der bürokratische Aufwand deutlich verringert werden und würde damit Arbeitsagenturen wie Personalvermittler entlasten. Zudem ist der Anreiz für Vermittler höher, den Gutschein einzusetzen, wenn Abwicklung und Auszahlung vereinfacht werden. Stellensuchende profitieren ebenfalls davon, dass sie beispielsweise sofort mit Beginn der Arbeitslosigkeit einen Vermittlungsgutschein beantragen und beim privaten Vermittler einsetzen können."
Verbände übergreifender Arbeitskreis zum Vermittlungsgutschein
Unterstützt wird die Meinung des BPV, des größten Branchenverbandes, von zahlreichen anderen Verbänden. Auf Anregung des BPV wurde im Sommer 2005 einen „Verbändeübergreifender Arbeitskreis Vermittlungsgutschein" ins Leben gerufen. Ziel dieses Arbeitskreises ist es, mit geballter Kraft und Kompetenz am Fortbestehen der erfolg-reichen Weiterentwicklung und dem effizienten Einsatz des Vermittlungsgutscheins zu arbeiten.
Pressekontakt:
Sieglinde Schneider: Tel.: 0611 / 40 18 61
presse@bpv-info.de
BPV-PM-13012006
Aktuelle Pressemeldung des BPV vom 13.01.2006