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Pressemeldung

11.01.2007

Aktuelles EuGH Urteil:
Vermittlungsgutschein im Ausland

Statement von Anke Peiniger, Vorsitzende des BPV-Vorstands zur Entscheidung des EuGH betreffs Vermittlungsgebühr (Rechtssache C-208/05)

„Nach einem soeben gefällten Urteil des EuGH ist es nicht mit EU-Recht vereinbar, dass Vermittlungen eines privaten Arbeitsvermittlers ins Ausland durch die BA (Bundesagentur für Arbeit) nicht bezahlt werden. Der BPV, ältester und größter Verband privater Personal-
vermittler, begrüßt dieses Urteil, wenngleich er aufgrund des unterschiedlichen Sozialversicherungsrechts in der EU Missbrauchsmöglichkeiten sieht. Dies könnte den VGS insgesamt gefährden.

Da viele Personalvermittler auch für deutsche Firmen im Ausland oder direkt für ausländische Firmen tätig sind, ist die Entscheidung des EuGH grundsätzlich zu begrüßen. Damit können private Personalvermittler den Arbeitslosen zukünftig leichter zu einer neuen Beschäftigung in EU-Nachbarstaaten verhelfen. Die Sozialgemeinschaft wird entlastet und muss keine Solidarleistungen erbringen.

Mit Blick auf den Schutz von Arbeitnehmern muss jedoch sichergestellt sein, dass in dem Zielland der Vermittlung auch die gleichen sozialversicherungsrechtlichen Bedingungen für die Arbeitnehmer gelten wie in Deutschland. Z.B. das Arbeitsverhältnis muss mindestens 15 Stunden je Woche dauern. Nur dann sind die Voraussetzungen für den Einsatz des Vermittlungs-
gutscheins gegeben. Wir wissen von Fällen, wo in Arbeitsverhältnisse mit weniger als 10-Stunden-Woche in EU-Länder vermittelt wurde. Dies ist nach deutschem Recht kein sozialversicherungspflichtiges Arbeits-
verhältnis. Aber nur dafür gilt der Vermittlungsgutschein.

Die Überprüfung der jeweiligen Rahmenbedingungen zustande gekommener Beschäftigungsverhältnisse in den EU-Nachbarländern halten wir für problematisch. Ein Sozialmissbrauch muss im Vorhinein unterbunden werden, um einer Übervorteilung der Arbeitnehmer zu verhindern."

Anke Peiniger, Vorsitzende des BPV

 

Pressekontakt:
Sieglinde Schneider: Tel.: 0611 / 40 18 61
presse@bpv-info.de

 

 

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