 Pressemeldung14.07.2006Vermittlungsgutschein bringt Geld rein, bevor er welches kostetBPV rechnet mit im Herbst mit Entscheidung über Fortbestand des InstrumentsBonn, Wiesbaden, 14. Juli 2006 Voraussichtlich im Herbst entscheidet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales über den Fortbestand des Vermittlungsgutscheins. Der Bundes-verband Personalvermittlung (BPV), Befürworter des Instruments, ist optimistisch und belegt anhand einer Wirtschaftlichkeitsrechnung, dass der Gutschein effizient ist. Seit März 2002 existiert der Vermittlungsgutschein. Die damalige Regierung hatte ihn als Bestandteil der Hartz-Reformen ins Leben gerufen. Er sollte privaten Vermittlern größere Anreize bieten, um Arbeitssuchende schneller wieder in Beschäftigung zu bringen. Ausgezahlt wird der Vermittlungsgutschein im Wert von 2.000,00 € durch die Bundesagentur für Arbeit (BA). In diesem Jahr wurden bis einschließlich Juni insgesamt 24.643 Gutscheine - nach sechswöchiger Beschäftigung - ausgezahlt. Die Tendenz ist positiv, denn im Juni wurden so viele Vermittlungsgutscheine eingelöst wie seit längerem nicht mehr. Für Anke Peiniger, Vorstandsvorsitzende des BPV, ist nicht nur die derzeit steigende Zahl an eingelösten Vermittlungsgutscheinen ein Argument pro Fortbestand. „Wenn man sich den jüngsten Bericht des IAB, Institut für Arbeitsmarktforschung, ansieht, zeigt dieser, dass der Gut-schein wirkt. Hierin wird u.a. darauf verwiesen, dass pro 100 ausgegebene Gutscheine fünf bis sechs Vermittlungen nur aufgrund des Gutscheins er-zielt wurden. Ohne den Gutschein hätten diese Personen keine Stelle gefunden." Vermittlungsgutschein rechnet sich Doch nicht nur Stellensuchenden nutzt das Instrument, sondern auch der Solidargemeinschaft. Eine Wirtschaftlichkeitsrechnung des BPV ergibt, dass die BA beispielsweise schon in den ersten sechs Wochen der Be-schäftigung dank Vermittlung mit Gutschein profitiert. „Die Agentur spart sechs Wochen Arbeitslosengeld oder -hilfe, ebenso die darauf entfallende Sozialversicherung. Stattdessen kann die BA zusätzliche Sozialversiche-rungsbeiträge der neuen Arbeitgeber als Einnahmen verbuchen", erklärt Peiniger. Durchschnittlich, so die Verbandsvorsitzende weiter, spare die So-lidargemeinschaft pro Stellenbesetzung mit Vermittlungsgutschein zirka 1.719 € bei sechswöchiger Beschäftigung. „Bei 6-monatiger Beschäftigung erzielt die Solidargemeinschaft sogar einen Überschuss von 9.502,58 €." Folgender Aspekt zum Vermittlungsgutschein ist dem BPV ebenfalls wich-tig: „In den ersten sechs Wochen tragen die privaten Personalvermittler das volle Risiko. Denn wir erhalten die erste Tranche der 2.000,00 €, das sind 1.000,00 €, erst wenn das Beschäftigungsverhältnis mindestens sechs Wo-chen und länger andauerte. Sollte der Arbeitsvertrag vorher aufgehoben werden, bekommen wir kein Honorar. Das ist ein wichtiges Signal für Quali-tät in der Branche: Es muss uns Vermittlern gelingen, die für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bestmögliche Job-Lösung zu finden", erklärt Anke Peiniger. Unterstützung aus der Politik Unterstützung für das Instrument kommt auch aus der Politik. Die FDP brachte beispielsweise im Juni einen Antrag im Bundestag ein, indem sie sich für die Fortführung des Gutscheins ausspricht, allerdings eine marktge-rechtere Ausgestaltung wünscht. Dies ist auch das Interesse des BPV, der u.a. einen Rechtsanspruch für SGB II als auch SGB III Empfänger fordert. Wer derzeit Arbeitslosengeld II (SGB II) erhält, hat keinen rechtlichen An-spruch auf den Gutschein, sondern ist von der Entscheidung des Ausstel-lers (entweder optierende Kommune oder Arbeitsgemeinschaft) abhängig. Mit Spannung erwartet wird in diesem Zusammenhang auch der Endbericht des Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB). In diesem Be-richt (vorauss. Ende 2006) wird eine grundsätzliche Bewertung der Hartz-Instrumente I-III vorgenommen. Über den Bundesverband Personalvermittlung BPV: Der BPV wurde bereits 1994 als Interessensvertretung professioneller Personalvermittler gegründet. Die im BPV organisierten Unternehmen sind mit 800 Vermittlungsbüros im Bundesgebiet vertreten. Die Einhaltung der Qualitätsstandards sind verpflichtend für jedes BPV-Mitglied. Pressekontakt: Sieglinde Schneider: Tel.: 0611 / 40 18 61 presse@bpv-info.de  |