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Pressemeldung

23.01.2006

Fast 60.000 Vermittlungsgutscheine in 2005

BPV wertet die nun vorliegende Statistik der Bundesagentur für Arbeit als positives Signal für das Fortbestehen des Gutscheins

Bonn, Wiesbaden, 23.01.2006 - Nachdem seit mehreren Monaten keine Zahlen über die ausgegebenen und eingelösten Vermittlungsgutscheine vorlagen, gibt es nun Daten der Bundesagentur für Arbeit, die private Vermittler zuversichtlich stimmen und den Fortbestand des Vermittlungsgutscheins sichern sollten. Insgesamt 50.306 Vermittlungsgutscheine wurden laut einer aktuellen Statistik der Bundesagentur für Arbeit in 2005 ausgezahlt. Damit ist die Zahl im Vergleich zu 2004 nahezu identisch. In 2004 wurden im Zeitraum Januar bis Dezember insgesamt 54.221 Gutscheine ausgezahlt. Anke Peiniger, die Vorsitzende des Bundesverbandes Personalvermittlung BPV, geht sogar einen Schritt weiter: „In 2005 war der Gutschein weitaus erfolgreicher als in 2004, denn 50.302 spiegelt nicht die Gesamtsumme wider." Peiniger führt dazu weiter aus, dass beispielsweise in 2005 auch die optierenden Kommunen, derer es 65 in Deutschland gibt, Gutscheine ausstellten und auszahlten. Ihre Erfolge würden jedoch leider nicht erfasst und könnten daher auch nicht in die BA-Statistik einfließen. „Außerdem fehlen bei der Berechnung der BA sechs Wochen, sprich die Gutscheinstatistik gilt nur für den Erfassungszeitraum Mitte Februar bis Ende Dezember." Peiniger hat recht damit, denn um eine vergleichbare Zahl zu den Vorjahren zu erhalten, müssen die ersten sechs Wochen des Jahres hinzugerechnet werden. Wie hoch die Anzahl der ausgezahlten Vermittlungsgutscheine für das gesamte Jahr 2005 ist, lässt sich daher nur schätzen. „Wir gehen von rund 60.000 ausgezahlten Gutscheinen aus, sagt Peiniger. „Das ist ein sehr positives
Ergebnis, das sich noch weiter steigern wird, wenn die von uns geforderten Änderungen umgesetzt werden."

Entfristung und Rechtsanspruch für Alg II Empfänger

Für den BPV als größten Branchenverband ist klar, dass folgende Modifikationen am derzeitigen Vermittlungsgutscheinverfahren das Instrument noch erfolgreicher machen und Stellensuchende schneller und effizienter in Beschäftigung gebracht werden können: „Wir fordern eine Entfristung und einen Rechtsanspruch auf den Gutschein mit Beginn der Arbeitslosigkeit sowohl für SGB II als auch SGB III Empfänger", fasst Anke Peiniger, Vorstandsvorsitzende des BPV, die wichtigsten Änderungswünsche zusammen. Derzeit besteht der Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein erst nach einer Arbeitslosigkeit von sechs Wochen. Er muss alle drei Monate erneut ausgestellt werden. Wer derzeit Arbeitslosengeld II (SGB II) erhält, hat keinen rechtlichen Anspruch auf den Gutschein, sondern ist von der Entscheidung des Ausstellers (entweder optierende Kommune oder Arbeitsgemeinschaft) abhängig.

Über den Bundesverband Personalvermittlung

Der Bundesverband Personalvermittlung e. V. (BPV) wurde bereits 1994 als Interessensvertretung
professioneller Personalvermittler gegründet. Die im BPV organisierten Unternehmen sind mit 800 Vermittlungsbüros im Bundesgebiet vertreten. Die Einhaltung der Qualitätsstandards sind verpflichtend für jedes BPV-Mitglied.

 

Pressekontakt:
Sieglinde Schneider: Tel.: 0611 / 40 18 61
presse@bpv-info.de

 

 

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Aktuelle Pressemeldung des BPV vom 13.01.2006
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