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Berufsgrundsätze

Grundsätze für die Berufsausübung als Personalvermittler im Bundesverband Personalvermittlung e.V. (BPV)

Präambel

Private Personalvermittlung ist eine Dienstleistung, die es Stellenanbietern ermöglicht, offene Stellen schnell, unbürokratisch und ohne viel Aufwand mit geeigneten Kandidaten zu besetzen. Gleichzeitig richtet sie sich an Stellensuchende, welche mit Unterstützung der privaten Vermittler ihren weiteren beruflichen Weg planen und Kontakt finden zu interessanten Stellenanbietern. Letztendlich unterstützt die Dienstleistung der privaten Vermittler auch die öffentlichen Bemühungen um einen Ausgleich von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt.

Die im Bundesverband Personalvermittlung organisierten Personalvermittler sind im gesamten Bundesgebiet vertreten, vermitteln aber auch über die deutschen Grenzen hinaus ins Ausland und sind für alle Berufssparten tätig. Sie handeln in dem Bewusstsein, dass Personalvermittlung eine sensible Tätigkeit ist, die sorgsamen und verantwortungsbewussten Umgang mit allen Anliegen der Stellensuchenden und Stellenanbietern erfordert.

Die Mitglieder des Bundesverbandes Personalvermittlung verpflichten sich zur Einhaltung der folgenden Berufsgrundsätze:

Allgemeine Grundsätze
Leistungen für Arbeitgeber / Stellenanbieter
Leistungen für Bewerber / Stellensuchende
Leistungen für sonstige Dritte als Auftraggeber
Verhalten gegenüber Mitbewerbern
Sonstiges (Aushang, Beschwerdestelle und Sanktionen
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