 Was kostet die Personalvermittlung, und wer bezahlt sie?Antwort: Die Kosten der privaten Personalvermittlung trägt in der Regel der Arbeitgeber. Die Höhe des Honorars wird je nach Aufgabenstellung frei verhandelt. Sie richtet sich in der Regel nach Berufsqualifikation, Erfahrung, der Höhe des Gehalts u.ä. Mit der Neuregelung der privaten Arbeitsvermittlung sind nach § 296 SGB III darüber hinaus nun auch Vermittlungsverträge zwischen privaten Personalvermittlern und Arbeitssuchenden zulässig. Im Rahmen eines solches Vertrages können private Personalvermittler auch Arbeitssuchenden eine Vergütung für eine erfolgreiche Vermittlung in Rechnung stellen. Bei einer Arbeitslosigkeit von mehr als drei Monaten zahlt die Arbeitsagentur bei erfolgreicher Vermittlung bis maximal € 2.500. Detaillierte Informationen zu den Vermittlungsgutscheinen finden Sie hier.  |